Bei einer Leiche hüte man sich davor, sich vorschnell festzulegen, auf welche Weise der Tod herbeigeführt wurde. War es Mord? Totschlag? Gefährliche Körperverletzung? Notwehr? Eine Tat, die völlig abwegig als „erweiterter Suizid“ bezeichnet wird? Wurde jemand ermordet oder getötet oder kam schlicht ums Leben?
Bei einer Geiselnahme liegen die Dinge anders. Einfacher. Hier der Geiselnehmer, dort die Geisel (nicht Geiselgeber). In Freiburg freilich rätselten 400 Polizisten und der Staatsanwalt auch nach der Tat, was der Täter denn getan hat. Hat er Geiseln genommen.Dazu müsste er die 12 Personen, die mit ihm eine Nacht in seiner Imbissbude „Grill Ecke“ ausharrten, zum Bleiben gezwungen haben. Hat er aber womöglich nicht. Der 36jährige Kurde hatte zwar gedroht, den Laden zu sprengen. Doch seine Frau, seine 5 Kinder, Freunde und Bekannte fühlten sich offenbar wenig bedroht.
Die ganze Nacht über verhandelte die Polizei mit dem Familienvater, der mit hübscher Regelmäßigkeit gegen Gesetze verstieß. Waffen, Drogen, Fahren ohne Führerschein – das übliche Kleinklein an Vorwürfen. Nach 14 Stunden zähen Ringens hielt er endlich ein Stück Papier mit der Unterschrift des Staatsanwalts in Händen. Er müsse nicht in den Knast, stand drauf.
Dort sitzt er jetzt.
Außerdem bekommt er womöglich Post von der Polizei: 400 Beamte für eine Nacht plus Hubschrauber etc. Macht 200.000 Euro.