Bei einer Leiche hüte man sich davor, sich vorschnell festzulegen, auf welche Weise der Tod herbeigeführt wurde. War es Mord? Totschlag? Gefährliche Körperverletzung? Notwehr? Eine Tat, die völlig abwegig als „erweiterter Suizid“ bezeichnet wird? Wurde jemand ermordet oder getötet oder kam schlicht ums Leben?
Bei einer Geiselnahme liegen die Dinge anders. Einfacher. Hier der Geiselnehmer, dort die Geisel (nicht Geiselgeber). In Freiburg freilich rätselten 400 Polizisten und der Staatsanwalt auch nach der Tat, was der Täter denn getan hat. Hat er Geiseln genommen. Weiterlesen








